Häufige Fragen
- Von wem wird Ergotherapie verordnet?
- Welche Kosten / Zuzahlung entstehen Ihnen?
- Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung?
- Wann empfiehlt sich eine ergotherapeutische Behandlung?
- Welche Ziele verfolgt die Ergotherapie?
- Können Angehörige / Eltern die Therapie unterstützen?
- Warum hat mein Kinderarzt Ergotherapie verordnet?
- Einzeltherapie oder Gruppentherapie?
Von wem wird Ergotherapie verordnet?
Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und muss grundsätzlich von Ihrem Facharzt, Hausarzt oder Kinderarzt verordnet werden.
Bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern ( z.B. Entwicklungsstörungen) eine Indikation für eine Ergotherapie besteht, wird über den Heilmittelkatalog definiert. Insgesamt sind hier 16 verschiedene Diagnosegruppen für eine ergotherapeutische Behandlung vermerkt.
Für eine Ergotherapie benötigen Sie als gesetzlich Versicherter eine grüne oder rosafarbige Verordnung mit der Nummer 18 (oben rechts in der Ecke).
Privat versicherte Patienten erhalten von ihrem Hausarzt ein Privatrezept.
Welche Kosten / Zuzahlung entstehen Ihnen?
Gesetzlich versicherte Patienten sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zuzahlung befreit. Das Gleiche gilt für Patienten, die von ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung ausgestellt bekommen haben.
Ab dem 18. Lebensjahr entsteht eine Zuzahlung von 10€ für jede Verordnung und 10% der gesamten Rezeptkosten.
Mit privatversicherten Patienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar, welches Sie als Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.
Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung?
Die Dauer richtet sich nach der Maßnahme, die Ihr Arzt nach dem Katalog der Heilmittelrichtlinien verordnet hat. Dieser wählt meistens zwischen den folgenden Maßnahmen aus.
- motorisch - funktionelle Behandlung: 30 min.
- Hirnleistungstraining: 30 min.
- sensomotorisch - perzeptive Behandlung: 45 min.
- psychisch-funktionelle Behandlung: 60 min
Die Zahl der gesamten Behandlungen richtet sich nach der medizinischen Diagnose und festgelegten Regelbehandlungszeiten. Diese reichen von 20 Behandlungen für Verletzungen an der Schulter, dem Arm oder der Hand, bis hin zu 60 Behandlungen für Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen, bei dem das zentrale Nervensystem Ursache der Erkrankung / Störung ist.
Nach dieser Zeit ist eine Behandlung außerhalb des Regelfalls möglich. Diese muss vom Arzt begründet und von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Wann empfiehlt sich eine ergotherapeutische Behandlung?
Die Ergotherapie findet ihren Einsatz immer dann, wenn der Mensch in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Die Handlungsfähigkeit des Menschen ist aufgeteilt in drei Bereiche:
- Freizeit (aktive Erholung z.B. Sport, Ausflüge, soziale Aktivitäten z.B. Besuche)
- Produktivität (bei Kindern kann das der Kindergarten oder die Schule sein, bei Erwachsenen der Arbeitsplatz)
- Selbstständigkeit (bei Kindern sind das alle Tätigkeiten des Heranwachsens, bei Erwachsenen kann es die selbstständige Haushaltsführung sein).
Ist das Gleichgewicht zwischen den eigenen Fähigkeiten und den gestellten Anforderungen durch Entwicklungsverzögerung oder Krankheit gestört, ist der Mensch in seiner normalen (der Norm entsprechenden) Handlungsfähigkeit eingeschränkt.
Genau hier setzt die Ergotherapie an.
Mit einer ausführlichen Anamneseerhebung und gründlichen Untersuchungen des Patienten beginnt die Behandlung. Dabei wenden wir spezielle standardisierte Funktions- und Entwicklungstests an. Um Ihnen eine effiziente Therapie zu gewährleisten, formulieren wir gemeinsam mit Ihnen Therapieziele. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Therapeut einen Behandlungsplan, der sich an der Zielformulierung, dem Befund und der medizinischen Diagnose orientiert.
Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn die vereinbarten Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient wesentliche Handlungskompetenzen erworben hat. Dies geschieht auch dann, wenn nicht alle früheren Fähigkeiten wieder erlangt wurden.
Welche Ziele verfolgt die Ergotherapie?
Das übergeordnete Therapieziel ist die größtmögliche Selbstständigkeit des Patienten. Hierbei stehen die Wiederherstellung oder die Verbesserung verloren gegangener Fähigkeiten und Fertigkeiten des Patienten im Vordergrund.
Beispiele für Kinder:
Ziel: Verbesserung der Grobmotorik:
Kinder, die in ihrer motorischen Entwicklung verzögert oder sogar gestört sind, erleben die Umwelt weitaus weniger intensiv, als normal entwickelte Kinder. Sie verhalten sich oft defensiv ängstlich und unsicher. Sie vermeiden wichtige motorische Entwicklungsaktivitäten (z.B. Balancieren, Hüpfen, Klettern). Durch dieses Vermeidungsverhalten kann es zur Beeinträchtigung der normalen Wahrnehmungsentwicklung kommen. In Folge dessen sind Störungen im Bereich der Handlungsplanung, der Körperwahrnehmung- und Ausdauer möglich. Aber auch die Aufmerksamkeits- und Konzentrationsleistung ist maßgeblich von einer ausgewogenen motorischen Entwicklung abhängig.
Für eine altergerechte Bewältigung des Alltags benötigen diese Kinder häufig viel Unterstützung und Motivation.
Beispiel für Erwachsene mit dem Zustand nach einem Schlaganfall
Ziel: Steigerung des aktiven Bewegungsausmaßes
im Bereich des Arms und der Hand
Je nach dem wie stark der Schlaganfall ausgeprägt ist können leichte (inkomplette mit Restfunktion) bis schwere (komplette ohne Restfunktion) Lähmungen einer Körperhälfte auftreten.
In der Ergotherapie werden zusammen mit dem Patienten bewegungsanbahnende Techniken, in Anlehnung an erfolgreiche Behandlungskonzepte (Bobath, Perfetti, Affolter, Ayres), erarbeitet. Über die Mobilisation, die aus aktiven und passiven Bewegungselementen und verschiedenen sensorikvermittelnden(Sensorik = Sinneswahrnehmung) Techniken besteht, lernt der Patient im Verlauf seinen Arm und seine Finger wieder alltagsorientiert bzw. ergebnisorientiert einzusetzen. Das können auch kompensatorische Techniken / Bewegungsabläufe sein, die es dem Patienten ermöglichen, eine Handlung trotz Behinderung durchzuführen und somit das Ziel zu erreichen.
Können Angehörige / Eltern die Therapie unterstützen?
Ja, Ihre Mitarbeit ist ein großer Bestandteil der Behandlung. Sie werden von uns regelmäßig über die wichtigsten Therapieprozesse aufgeklärt und angeleitet diese im Alltag umzusetzen. Durch Ihre Mitarbeit erhöht sich der Erfolg der Therapie.
Warum hat mein Kinderarzt Ergotherapie verordnet?
Die kindliche Entwicklung ist in verschiedene Bereiche unterteilt:
- motorisch
- sensorisch
- psychisch / emotional/ kognitiv
- physisch
- sozial
Die aufgeführten Entwicklungsbereiche unterstützen und begünstigen sich im Normalfall gegenseitig (Ganzheitlichkeit).
Ist das sensible Gefüge der Entwicklung gestört, besteht kein Gleichgewicht mehr zwischen den einzelnen Wahrnehmungsbereichen. Es ist nun möglich, dass sich ein schlecht entwickelter Wahrnehmungsbereich auch negativ auf Andere auswirkt. Das Zeitfenster in dem eine Entwicklungsschwäche - oder sogar Störung behandelt werden kann, schrumpft mit zunehmendem Alter des Kindes. Kinder kaschieren oder kompensieren in der Regel ihre eigenen Schwächen und zeigen im Verlauf unterschiedlichste Verhaltensweisen, die sie in ihrer weiteren Entwicklung beeinträchtigen.
Ihr Kinderarzt kennt Ihr Kind und erkennt diese Entwicklungsstörung.
Wir als Ergotherapeuten analysieren in unserem Befund gezielt und objektiv die Entwicklungsproblematik ihres Kindes. Innerhalb der Therapie nutzen wir die Ressourcen / Fähigkeiten und setzen gezielte Medien (Koordinations- und Bewegungsübungen Spiele, Materialien, handwerkliche und kreative Techniken) ein.
Ihre Mitarbeit und die Umsetzung der Elternanleitung ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Therapie.
Einzeltherapie oder Gruppentherapie?
Zu Beginn der Therapie erfolgt die Behandlung in der Einzeltherapie. Sie dient der Diagnostik, der Festsetzung der Ziele und um dem Patienten Sicherheit und Stabilität zu vermitteln.
Die Einzeltherapie wird dann fortgeführt wenn die Therapie intensiviert bzw. erreichte Fähigkeiten/ Fertigkeiten weiter ausgebaut werden sollen.
In die Gruppentherapie kann gewechselt werden, wenn ein sozialer oder emotionaler Behandlungsschwerpunkt notwendig ist.
Speziell in der Kinderheilkunde bietet die Gruppentherapie ein großes Spektrum an individueller Förderung in diesen Bereichen.